Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich hat zum Ziel, Nachteile von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf oder mit Behinderungen auszugleichen.

Besondere Förderbedürfnisse können unter anderem bei chronischen Erkrankungen, bei Hochbegabung, bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, in Mathematik oder bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache entstehen.

Das Anforderungsprofil bleibt dabei unberührt. Auch dürfen die Maßnahmen keine Bevorzugung darstellen, sondern sollen die Beeinträchtigungen durch die Krankheit oder Behinderung ausgleichen.

In einer Klassenkonferenz wird über die Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs beraten. Dazu kommen Klassenlehrer, Fachlehrer und Experten unter dem Vorsitz des Schulleiters zusammen. Die Beschlüsse der Klassenkonferenz über den Nachteilsausgleich haben bindende Wirkung für alle Fachlehrerkräfte.

Folgende Maßnahmen können von der Klassenkonferenz als Nachteilsausgleich beschlossen werden:

  • kein Nachschreiben von Klassenarbeiten nach Fehlzeiten bzw. keine Benotung  Hausunterricht zum Aufarbeiten versäumter Unterrichtsinhalte,auch parallel   zum eingeschränkten Schulbesuch
     
  • Notengebung auch aufgrund mündlicher und praktischer Leistungen, durch  Hausarbeiten, Projekte etc.
     
  • Reduzierung der Schul- und Hausaufgaben (z.B. Wegfall leichterer Aufgaben) zeitweiser Verbleib in der Klasse (mit Versetzung) - bei reduziertem Unterricht (stunden- oder tageweise) - mit Wegfall einzelner Fächer - ohne Benotung/ Zeugnis in einzelnen oder allen Fächern
     
  • Variation der Arbeitszeit bzw. Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten und Prüfungen (individuelle Verlängerung, Unterbrechungen, Räumlichkeiten) Gewähr von Phasen der Entspannung (z.B. eine Runde ums Schulhaus joggen, kleiner Expander, etc.)
     
  • Sportnote nur für die Übungen, die uneingeschränkt möglich sind oder Teilnahme am Sportunterricht ohne Benotung 
     
  • Freistellung von einzelnen Fächern, je nach Schulprofil 
     
  • Verteilung eines (Abschluss-)Schuljahres auf 2 Jahre
     
  • Reduzierung des Hauptschulabschlusses auf Deutsch, Englisch, Mathematik und Projektprüfung als Grundlage für die Aufnahme in die Berufsschule 
     
  • Härteregelung bei Aufnahme in Berufsfachschule, Wirtschaftsgymnasium o.ä. (Abweichung vom Notenschnitt)

 

Alle Maßnahmen des Nachteilsausgleichs werden nicht im Zeugnis vermerkt.